Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Die DGUV V3 legt fest, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft instand gehalten werden dürfen.
Die komplette Ausschreibung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Wasserversorgungstechnik bzw. Abwassertechnik“ finden Sie hier.
Eine Anmeldung ist erforderlich, bitte kontaktieren Sie uns unter: info@bve-umweltberufe.de.
Mindestteilnehmerzahl: 4